| Arbeitszeit | pro angefangene Stunde | 160,00€ netto | 190,40€ brutto |
| Reise- und Wartezeit | pro angefangene Stunde | 140,00€ netto | 166,60€ brutto |
| Fahrtkosten (eigenes KFZ) | je Fahrtkilometer | 0,90€ netto | 1,07€ brutto |
| Reisekosten (Mietwagen, Bahn, Flug, Hotel, Spesen) | nach Aufwand und Beleg ohne weiteren Aufschlag | ||
| sonstiges | nach Aufwand und Beleg ohne weiteren Aufschlag |
Die Honorarsätze gelten auch dann als vereinbart, wenn aus der Beauftragung heraus eine Zeugenaussage vor Gericht erforderlich wird.
Stand Mai 2026
mit dem aktuellen Mehrwertsteuersatz von 19%